Stiftung
und Richtlinie für die Verleihung des Ehrenzeichens
Ehrenzeichen für Feuerwehrhistorik:
Stiftung
Durch Beschluß
der Mitgliederversammlung des
Landesfeuerwehrmuseums Mecklenburg - Vorpommern e.V.
wird ein Ehrenzeichen gestiftet, um besondere
ehrenamtliche Leistungen der Feuerwehrhistorik zu würdigen.
Form
Das Ehrenzeichen ist eine Anstecknadel in Schildform mit silberner oder
goldener Ehrenkranz-Einfassung. Auf der Ehrennadel ist das Signet des
LFM -
MV auf rotem
Untergrund enthalten. Das
Feld oberhalb des Signets ist in blauer Farbe gehalten mit der
Aufschrift
"Landesfeuerwehrmuseum MV".
Stufen
Das Ehrenzeichen wird in zwei Stufen verliehen.
Ehrenzeichen in Silber
Das Ehrenzeichen in Silber kann Personen verliehen werden, die in der
Feuerwehrhistorik
besondere Verdienste erworben haben, oder mindestens 12 Jahre in einem
Feuerwehrmuseum / Sammlung aktiv als ehrenamtliches Mitglied
tätig waren.
Ehrenzeichen in Gold
Das Ehrenzeihen in Gold kann Personen verliehen werden, die in der
Feuerwehrhistorik hervorragende Verdienste erworben haben, oder
mindestens 25
Jahre in einem Feuerwehrmuseum / Sammlung aktiv als ehrenamtliches
Mitglied
tätig waren.
Trageweise
Das Ehrenzeichen wird am Tag der Verleihung offen an der Uniform
getragen und
später in Miniaturform auf roter/ blauer Bandschnalle mit Rändern in silber
oder gold.
Bei der Verleihung des goldenen
Ehrenzeichens
aufgrund aktiver Dienstzeiten wird das silberne Ehrenzeichen
abgelegt und gegen
das Goldene ausgetauscht.
Bei der Verleihung des goldenen
Ehrenzeichens
aufgrund hervorragender Verdienste werden die Ehrenzeichen in silber und gold gemeinsam
getragen.
Verleihung
Das Ehrenzeichen wird auf Antrag durch Beschluß
des
LFM -Vorstandes vom LFM -Vorsitzenden verliehen.
Besitzurkunde
Über die Verleihung des Ehrenzeichens wird eine Besitzurkunde
ausgestellt.
Antragsverfahren
Antragsberechtigt sind alle Feuerwehren, Feuerwehrverbände,
Feuerwehrmuseen und
Betreiber von feuerwehrhistorischen Sammlungen, sowie Ämter
und Behörden. Der
Antrag ist mit einer eingehenden Begründung formlos mindestens
6 Wochen vor dem
Verleihungstermin zu
stellen.
Überreichung
Die Überreichung des Ehrenzeichens soll zu einem besonderen Anlaß
durch den LFM –Vorsitzenden oder durch einen
Bevollmächtigten in
Absprache mit dem jeweiligen Antragsteller
erfolgen.
Bekanntgabe
Die Verleihung des Ehrenzeichens
kann vom LFM im
Internet auf der Homepage bekannt
gegeben.
Eigentum
Das Ehrenzeichen wird Eigentum des Geehrten.
Quotierung, Kosten
Das Ehrenzeichen in silber
darf jährlich höchstens 10
mal verliehen werden, das in Gold höchstens 3
mal; die
Kosten der Ehrenzeichen tragen die beantragenden Stellen.
Beschluß
Diese Stiftungs- und
Verleihungsrichtlinie tritt mit
ihrem Beschluß
in Kraft.
Meetzen,
Unterschriften Vorstand:
Das Ehrenzeichen mit
Bandschnalle in Silber:

Die Verleihungsurkunde:
