Stiftung und Richtlinie für die Verleihung des Ehrenzeichens

 

Ehrenzeichen für Feuerwehrhistorik:

Stiftung
Durch Beschluß der Mitgliederversammlung des Landesfeuerwehrmuseums Mecklenburg - Vorpommern e.V.  wird ein Ehrenzeichen gestiftet, um besondere ehrenamtliche Leistungen der Feuerwehrhistorik zu würdigen.

Form
Das Ehrenzeichen ist eine Anstecknadel in Schildform mit silberner oder goldener Ehrenkranz-Einfassung. Auf der Ehrennadel ist das Signet des LFM - MV  auf rotem Untergrund enthalten. Das Feld oberhalb des Signets ist in blauer Farbe gehalten mit der Aufschrift "Landesfeuerwehrmuseum MV".

Stufen
Das Ehrenzeichen wird in zwei Stufen verliehen.

Ehrenzeichen in Silber
Das Ehrenzeichen in Silber kann Personen verliehen werden, die in der Feuerwehrhistorik besondere Verdienste erworben haben, oder mindestens 12 Jahre in einem Feuerwehrmuseum / Sammlung aktiv als ehrenamtliches Mitglied tätig waren.

Ehrenzeichen in Gold
Das Ehrenzeihen in Gold kann Personen verliehen werden, die in der Feuerwehrhistorik hervorragende Verdienste erworben haben, oder mindestens 25 Jahre in einem Feuerwehrmuseum / Sammlung aktiv als ehrenamtliches Mitglied tätig waren.

Trageweise
Das Ehrenzeichen wird am Tag der Verleihung offen an der Uniform getragen und später in Miniaturform auf roter/ blauer Bandschnalle mit  Rändern in silber oder gold.

Bei der Verleihung des goldenen Ehrenzeichens aufgrund aktiver Dienstzeiten  wird  das silberne Ehrenzeichen abgelegt und gegen das Goldene ausgetauscht.

Bei der Verleihung des goldenen Ehrenzeichens aufgrund hervorragender Verdienste werden die Ehrenzeichen in silber und gold gemeinsam getragen.

Verleihung
Das Ehrenzeichen wird auf Antrag durch Beschluß des LFM -Vorstandes vom LFM -Vorsitzenden verliehen.

Besitzurkunde
Über die Verleihung des Ehrenzeichens wird eine Besitzurkunde ausgestellt.

Antragsverfahren
Antragsberechtigt sind alle Feuerwehren, Feuerwehrverbände, Feuerwehrmuseen und Betreiber von feuerwehrhistorischen Sammlungen, sowie Ämter und Behörden. Der Antrag ist mit einer eingehenden Begründung formlos mindestens 6 Wochen vor dem Verleihungstermin  zu stellen.

Überreichung
Die Überreichung des Ehrenzeichens soll zu einem besonderen Anlaß durch den LFM –Vorsitzenden oder durch einen Bevollmächtigten  in Absprache mit dem jeweiligen Antragsteller erfolgen.
Bekanntgabe

Die Verleihung des Ehrenzeichens kann vom LFM im Internet auf der Homepage  bekannt gegeben.

Eigentum
Das Ehrenzeichen wird Eigentum des Geehrten.

Quotierung, Kosten
Das Ehrenzeichen in silber darf jährlich höchstens 10 mal verliehen werden, das in Gold höchstens 3 mal; die Kosten der Ehrenzeichen tragen die beantragenden Stellen.

Beschluß

Diese Stiftungs- und Verleihungsrichtlinie tritt mit ihrem Beschluß in Kraft.

 

Meetzen, 12.09.2003

 

Unterschriften Vorstand:

 

 

Das Ehrenzeichen mit Bandschnalle in Silber:

 

 

 

Die Verleihungsurkunde: